Gutachtenerstellung

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Zimmererhandwerk (HWK) erhalten Sie von mir die Erstellung von

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Als Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung, -bewertung und -sanierung (TÜV Rheinland)

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Erstellung von Gutachten für Versicherungen.

 

Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?  

Die Formulierung »öffentlich bestellt und vereidigt« besagt, dass sich ein solcher Sachverständiger einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts unterzogen hat. Bestellungskörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter.

Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.

Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.

Die öffentliche Bestellung bietet Gewähr dafür, dass es sich beim Sachverständigen um eine/n Fachfrau/-mann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt – eine/n Fachfrau/-mann, der auf absolute Objektivität und Neutralität vereidigt ist. Wer also einen Sachverständigen beauftragen will, sollte zuallererst prüfen, ob es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handelt. Das Gleiche gilt, wenn man ein Gutachten in die Hand bekommt. Auch hier sollte man sich vergewissern, ob sich der Gutachter durch seinen Rundstempel als öffentlich bestellt und vereidigt ausweist. Prüfen kann man dies auch, indem man sich von dem Betreffenden den Sachverständigenausweis vorlegen lässt.

 

Was ist ein Sachverständiger oder ein Gutachter? 

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person, die auf einem oder mehreren bestimmten und eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese Sachkunde anderen Personen oder Einrichtungen einschließlich den Gerichten in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt. Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen. Der Begriff „Sachverständiger“ ist rechtllich nicht geschützt. Dies bedeutet aber nicht, dass sich eine beliebige Person als Sachverständiger bezeichnen darf. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München muss derjenige, der als Sachverständiger in der Öffentlichkeit auftritt, über professionelle, durch eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesene Kenntnisse auf seinem Fachgebiet verfügen.

 

Woran erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?  

Der Sachverständige erhält von der ihn bestellenden Körperschaft eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel.

In den beiden Dokumenten und im Stempel ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. Außerdem hat dieser Sachverständige im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinzuweisen (z. B. im Briefkopf) und seine Gutachten mit dem entsprechenden Rundstempel zu versehen.   

[Textquelle:  FAQ bundesweite Sachverständigenverzeichnis und Broschüre der Handwerkskammer Lübeck „Das handwerkliche Sachverständigenwesen“]